Gerichtsurteil: Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung

Der Betreiber ist für den Zustand seiner elektrischen Anlage auch im juristischen Sinne verantwortlich.

Das unterstreicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das OLG entschied, daß ein Vermieter die Elektroanlagen seines Hauses regelmäßig überprüfen muß.

Entsteht ein Brand und steht zugleich fest, daß eine Schutzeinrichtung versagt hat und die Kontrollpflichten nicht erfüllt worden sind, so gilt die Pflichtverletzung des Vermieters als Schadensursache.

Wichtig ist vor allem die Überprüfung der elektrischen Schutzschalter und ähnlicher Sicherheitseinrichtungen. Prüfnachweise für Elektroanlagen erscheinen besonders in Betrieben dringlich, wo Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften die Sicherheit überprüfen.

Der Saarbrücker Fall: Die Ursache eines Brandes in einer vermieteten Büroetage konnte zwar nicht gänzlich aufgeklärt werden, allerdings ergaben die Untersuchungen, daß ein elektrischer Schutzschalter versagt hatte, der nicht kontrolliert worden war.

Der Vermieter -so das Gericht müsse nachweisen, daß sein Kontrollversäumnis nicht den Schaden verursacht hat.